Umgerechnet 1,4 Millionen Euro für 24 über eine illegale Börse heruntergeladene und weiterverbreitete Songs: Eine derart hohe Strafe, wie sie jetzt ein US-Gericht einer Frau aufgebrummt hat, müssen Deutsche, die über das Internet illegal Musik tauschen, nicht befürchten.
[B]Strafe soll wehtun[/B]„So hohe Schadenersatzforderungen wie in den USA sind nicht denkbar“, sagte Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt aus Stuttgart. Die US-Justiz arbeite oft mit dem sogenannten Strafschadenersatz, auf Englisch „punitive damages“: Die Strafe soll wehtun! Deshalb sind enorme Summen wie in diesem Fall nichts Außergewöhnliches. Dagegen muss ein Verurteilter hierzulande laut dem IT-Rechts-Experten in aller Regel nur den materiell entstandenen Schaden ersetzen. Es sei denn, es geht etwa nach einer Körperverletzung um Schmerzensgeld.
Quelle: n24.de
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