Property

Abstraktes Eigentum ist das, was zu oder mit etwas gehört, sei es als Attribut oder als Bestandteil des Gesagten. Im Zusammenhang mit diesem Artikel ist es ein oder mehrere Bestandteile (und nicht nur Attribute) des Vermögens einer Person, sei es physisch oder immateriell; oder es gehört einer Person oder gemeinsam einer Gruppe von Personen oder einer juristischen Person wie einer Körperschaft oder sogar einer Gesellschaft. Je nach Art des Eigentums hat der Eigentümer des Eigentums das Recht, es zu verbrauchen, zu verändern, zu teilen, neu zu definieren, zu vermieten, zu verpfänden, zu verpfänden, zu verkaufen, zu tauschen, zu übertragen, zu verschenken oder zu zerstören oder andere von diesen Dingen auszuschließen sowie es vielleicht aufzugeben; in der Erwägung, dass der Eigentümer unabhängig von der Art des Eigentums das Recht hat, es ordnungsgemäß zu nutzen (als dauerhaftes Mittel oder Faktor oder was auch immer) oder es zumindest ausschließlich zu behalten.

In der Wirtschaft und der politischen Ökonomie gibt es drei große Eigentumsformen: Privateigentum, öffentliches Eigentum und kollektives Eigentum (auch genossenschaftliches Eigentum genannt). Eigentum, das mehreren Parteien gemeinsam gehört, kann von diesen in sehr ähnlicher oder sehr unterschiedlicher Weise besessen oder kontrolliert werden, ob einfach oder komplex, ob gleich oder ungleich. Es besteht jedoch die Erwartung, dass der Wille (eher Ermessensspielraum) jeder Partei in Bezug auf das Eigentum klar definiert und bedingungslos ist, [Zitat erforderlich], um Eigentum und Dienstbarkeit von Miete zu unterscheiden. Die Parteien können erwarten, dass ihr Wille einstimmig ist, oder alternativ kann jede Partei, wenn keine Gelegenheit oder Möglichkeit zur Auseinandersetzung mit einer anderen Partei besteht, erwarten, dass ihr eigener Wille ausreichend und absolut ist. [url]https://yes-mallorca-immobilien.de/[/url] Der Restatement (First) of Property definiert Eigentum als alles, was materiell oder immateriell ist, wobei ein Rechtsverhältnis zwischen Personen und dem Staat ein Besitzrecht oder einen Rechtstitel an dieser Sache durchsetzt. Dieses vermittelnde Verhältnis zwischen Person, Eigentum und Staat wird als Eigentumsordnung bezeichnet.

In der Soziologie und Anthropologie wird Eigentum oft als eine Beziehung zwischen zwei oder mehreren Personen und einem Objekt definiert, in der mindestens eine dieser Personen ein Bündel von Rechten an dem Objekt besitzt. Die Unterscheidung zwischen „kollektivem Eigentum“ und „Privateigentum“ gilt als verwirrend, da verschiedene Individuen oft unterschiedliche Rechte an einem einzigen Objekt besitzen.

Zu den wichtigen, weithin anerkannten Eigentumsarten gehören Grundeigentum (die Kombination von Land und allen Verbesserungen an oder auf dem Land), persönliches Eigentum (physisches Eigentum einer Person), Privateigentum (Eigentum juristischer Personen, Wirtschaftsunternehmen oder natürlicher Personen), öffentliches Eigentum (staatliches oder öffentliches Eigentum und verfügbare Besitztümer) und geistiges Eigentum (ausschließliche Rechte an künstlerischen Schöpfungen, Erfindungen usw.), wobei letzteres nicht immer so weithin anerkannt oder durchgesetzt wird. Ein Vermögensgegenstand kann körperliche und unkörperliche Teile haben. Ein Titel, oder ein Eigentumsrecht, stellt die Beziehung zwischen dem Eigentum und anderen Personen her und sichert dem Eigentümer das Recht, über das Eigentum so zu verfügen, wie er es für richtig hält.

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