Wenn ich nun eines gelernt das ich nie wieder eBay in Zusammenhang mit PayPal nutze.
Grund:
Ich verkaufte am 14.01.09 mein [URL=“http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=330299255601″]P3600[/URL] alles ordnungsgemäß versendet etc.
Paar Tage später meldete sich der Käufer und meinte das Gerät sei defekt und verlange sein Geld zurück und beantragte promt bei PayPal den Käuferschutz.
Dieser wurde durchzogen und habe gestern die Entscheidung von PayPal erhalten.
[quote]Wir haben entschieden, dass der Käufer, Anspruch auf eine
vollständige Rückzahlung (einschließlich der Gebühren für Bearbeitung und
Versand) für diese Transaktion hat.
Um die Rückzahlung zu erhalten, muss der Käufer den Artikel in dem Zustand
an Sie zurücksenden, in dem er ihn erhalten hat. Der Käufer trägt die durch
die Rücksendung an Sie verursachten Kosten.
Sie haben folgende Lieferadresse angegeben:
Der Käufer hat 10 Kalendertage Zeit, um einen Versandnachweis für den
zurückgegebenen Artikel vorzulegen. PayPal veranlasst die Rückzahlung über
Ihr Konto, nachdem wir geprüft haben, ob der Artikel versandt wurde.
Danke für Ihre Unterstützung.
Herzliche Grüße
Ihr PayPal-Team
PayPal[/quote]
Tja nun sitze ich auf Kosten und auch auf ein recht unfaires Urteil (was aber wogl jeder denken tät) aber es ist so. Das Gerät war 100%ig bis zum Versand Funktionsfähig wofür es Zeugen gibt und auch Bilder die dies belegen (Bilder bei eBay wenbige Minunten zuvor erstellt für die Auktion). Ich habe nun erfahren, dass der Käufer zur selben Zeit als er meine Auktion ersteigerte auch eine [URL=“http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=220343155612″]weitere[/URL] des gleichen Handy ersteigerte (dank Bewertungsprofil)…
Nun wurde mir geraten, zu einem Anwalt zu gehen und das Mahnverfahren einzuläuten. Was meint ihr dazu?!
Die neagtive Bewertung gab er auch schon recht zügig ab 🙁
[b]AW: Verkauf über eBay/PayPal[/b]
Das ist natürlich nicht so schön.
Bisher habe ich Paypal nur für den schnellen Erwerb von Software-Lizenzen genutzt. Bei Privatpersonen würde ich paypal auch nicht nutzen wollen.
[b]AW: Verkauf über eBay/PayPal[/b]
Die Frage ist: ist das Gerät nun wirklich defekt?
Wenn ja -> Der Käufer hat es beschädigt -> Anwalt
Wenn nein -> Der Käufer muss es behalten -> Anwalt
Aber ( wie immer ): Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge … inklusive Risiko …
[b]AW: Verkauf über eBay/PayPal[/b]
[COLOR=black][FONT=Verdana]ja genau das ist nun genau mein Problem mit dem Recht haben und Recht bekommen. Zumal man ja sagen könnte das der Wert zu „wenig“ ist… aber für mich ist das eine Menge Geld da ich öhm na ja anders gesagt nicht auf Rosen gebettet bin :-)[/FONT][/COLOR]
Es ärgert mich einfach zumla ich angst ahbe das er es wahrlich kaputt gemacht oder auf dem Transport kaputt gegangen!
[b]AW: Verkauf über eBay/PayPal[/b]
Da haben wir dann aber auch schon das nächste Problem. Wenn Du nämlich keine Rechtsschutz hast, dann kommen nochmal Kosten in unbekanter Höhe auf Dich zu und wenn er dann auch vor Gericht Recht bekommt, was ja von uns nicht entschieden werden kann, dann hast DU noch einen Batzen _mehr_ ausgegeben, als die Sache letztendlich wert ist.
Buche es als Schlechte Erfahrung ab. Nutze PayPal nur noch als Käufer und lass die Sache auf sich beruhen. Wenn der Typ Dir den Artikel zurückschickt, setze ihn halt als defekt wieder bei ebay ein, so hast Du wenigstens den finanziellen Schaden teilweise minimiert.
Bin ganz ehrlich, Mir wäre es das Risiko nicht wert.
Wer will den beweisen, das es unterwegs kaputt gemacht wurde, oder der Typ es war. Das es ganz war beim Versenden kannst Du ja beweisen, aber ab da *schulterzucken*.
[b]AW: Verkauf über eBay/PayPal[/b]
Ja, ein Anwalt könnte teuer werden. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde aber zumindest mal mit einem reden.
Aber wie ist das andererseits eigentlich mit der Transportversicherung von DHL (vermute mal du hast es per DHL verschickt). Die haften doch bei Verlust oder Beschädigung.
[b]AW: Verkauf über eBay/PayPal[/b]
ja das Paket soll aber unbeschädigt gewesen sein. Das Gerät war in die Originalverpackung verpackt…
Ich hab keine Rechtsschutzversicherung wollte PKH beantragen… aber weiss nicht wie es da mit „weiteren“ Kosten etc aussieht.
[b]AW: Verkauf über eBay/PayPal[/b]
Hi,
ohne Rechtschutz geht da fast nichts… evtl. zu teuer, aber mit RS würde ich dem knaben die Hosen ausziehen…. da ginge einiges, zumal er ein 2tes eine Stunde später gekauft hatte – obwohl es teurer war!!
Denen sollte man in den allerwertesten treten…
[b]AW: Verkauf über eBay/PayPal[/b]
[quote=“Sebastian, post: 32137″]ja das Paket soll aber unbeschädigt gewesen sein. Das Gerät war in die Originalverpackung verpackt…
Ich hab keine Rechtsschutzversicherung wollte PKH beantragen… aber weiss nicht wie es da mit „weiteren“ Kosten etc aussieht.[/QUOTE]
PKH = Prozesskostenhilfe
Nach meinen Recherchen nicht gut. Nur dieser eine Satz schon:
[I]Prozesskostenhilfe wird nur bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt.[/I]
Es steht ja bei Dir Aussage gegen Aussage. Wenn er jetzt einen Zeugen bringt, der beim Auspacken bei war und sagt es war defekt, fällst Du hinten runter. Ich glaube Dir, Dein Zeuge glaubt Dir, aber wir sind halt nicht das Gericht und der Anwalt der Gegenseite.
Mehr Infos: [URL=“http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe“]wikipedia – PKH[/URL]
Da stehen auch die Links für die Beantragung und weiteres nützliches.
Wünsche Dir auf alle Fälle Glück.
[SIZE=“1″][B]Edit by ice[/B][/SIZE]
Gute Seite mit vielen Infos ist auch hier zu finden:
[URL=“http://www.ra-kassing.de/pkh/allg.htm“]Klick mich an ;)[/URL]
[URL=“http://www.ra-kassing.de/pkh/erfaussi.htm“]Was heisst hinreichende Erfolgsaussichten?[/URL]
[URL=“http://www.ra-kassing.de/pkh/checklis.htm“]Zu guter letzt, steht mir PKH überhaupt zu?[/URL]
[b]AW: Verkauf über eBay/PayPal[/b]
[SIZE=“3″][B]Wichtige Hinweise bezüglich der Prozesskostenhilfe[/B][/SIZE]
Man sollte bei einer beabsichtigten Klage bedenken, dass ein Rechtsstreit immer nervenaufreibend sein kann und man deswegen den außergerichtlichen Weg immer vorziehen sollte. [I]Darüber hinaus erstreckt sich die Prozesskostenhilfe nur auf die Gerichtskosten und die Kosten für den eigenen Anwalt.[/I] [B]Sollte man den angestrebten Prozess also wider Erwarten verlieren, muss man für die Anwaltskosten der Gegenpartei aus eigenen Mitteln heraus aufkommen.[/B]
Quelle: [URL=“http://www.sozialleistungen.info/con/themen/prozesskostenhilfe.html“]sozialleistungen.info[/URL]
[b]AW: Verkauf über eBay/PayPal[/b]
Sooo, wie ich es immer wusste und sich nun auch immer mehr Bestätigt…. für mich ist es ganz klar der Käufer wollte (da er das Handy 2 Stunden später noch mal ersteigerte aus dem „Kaufvertrag“ raus). Denn ich habe das Handy nun zurückerhalten und ein ausgiebiger Test ergab KEINE PROBLEME nicht mal der von dem Käufer „angebliche“ Defekt.
Somit stellt sich die Frage – was nun. Denn die negative Bewertung die er gab ist somit ja „gelogen“!
[QUOTE] „Beim Verkäufer hat es wohl funktioniert, bei mir leider nicht :-((, also defekt“[/QUOTE]
[b]AW: Verkauf über eBay/PayPal[/b]
Dann bin ich jetzt auch mal überfragt, weil so ohne weiteres löschen die von ebay ja keine negativen Bewertungen. Vielleicht wenn Du nachher ein rechtskräftiges Urteil hast.
[b]AW: Verkauf über eBay/PayPal[/b]
Ich würde das zumindest Ebay mitteilen. Hast ihm wenigstens auch eine negative Bewertung verpaßt?
[b]AW: Verkauf über eBay/PayPal[/b]
höhöhö das ist der April Witz nun ICH kann ihn nicht negativ bewerten – das tolle neue eBay Bewertungssystem 🙂
Ja ich werde nun zumindest das PayPal schicken und eBay – mache mir aber bei diesem Konzern KEINE Hoffnung das die das beeindruckt!
[b]AW: Verkauf über eBay/PayPal[/b]
Ebay ist echt für die Füsse. Zumindest wenn man Verkäufer ist oder nicht per PayPal bezahlen kann. Wobei ich die Verkäufer wiederum auch gut verstehen kann, wenn die kein PayPal anbieten. Würde ich auch lieber ein paar Tage länger auf mein Geld warten, als so einen Stress mitmachen wie du jetzt.